Förderung der Aus­bildung

Es gibt Möglich­keiten eine Einstiegs­qualifzierung durchzuführen oder weitere Unter­stützung in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne.

Praktika können in den unterschiedlichen Betrieben absolviert werden, zum Beispiel beim Garten- und Landwirtschaftsbau

Einstiegs­qualifizierung

Es gibt die Möglichkeit, eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) durchzuführen. Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum für Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben.

Das Praktikum bereitet auf eine Ausbildung vor. Im Betrieb werden Sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Weitere Informationen finden Sie u.a. im Flyer „Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) – Informationen für Arbeitgeber – Brücke in die Ausbildung“, den die Arbeitsagentur 2017 herausgegeben hat.

Berufs­begleitende Hilfen

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) können eine Lösung sein, wenn während der Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung zusätzlichen Unterstützungsbedarf nötig ist. Dabei werden junge Menschen individuell unterstützt, zum Beispiel mit zusätzlicher Fachtheorie oder Sprachunterricht. So sollen ein erfolgreicher Verlauf und Abschluss der Berufsausbildung gesichert werden. Die Kosten dafür trägt die Bundesagentur für Arbeit. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zu ausbildungsbegleitenden Hilfen.

Sie möchten jungen Menschen eine Chance geben, die besondere Förderung brauchen und eine Ausbildung nicht ohne Unterstützung schaffen? Dafür gibt es die Assistierte Ausbildung (AsA). Die Auszubildenden bekommen individuell angepassten Förderunterricht und Unterstützung bei persönlichen Problemen. Darüber hinaus wird Betrieben Entlastung bei der Durchführung und Organisation der Ausbildung angeboten. Die Assistierte Ausbildung kann auch bereits vor Ausbildungsbeginn zur Unterstützung der Ausbildungsaufnahme ansetzen. Das Merkblatt für die Assistierte Ausbildung von der Bundesagentur für Arbeit informiert über weitere Details.

Begabten­förderung

Das Förderprogramm der Bundesregierung „Weiterbildungsstipendium“ richtet sich an junge Menschen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss erzielt haben und sich für den beruflichen Aufstieg weiterqualifizieren möchten.

Ansprechpartner in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium für die Agrarberufe ist die Landwirtschaftskammer Hamburg als zuständige Stelle. Sie führt die Auswahl der Stipendiaten/innen, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall durch. Auch die Entscheidung über die Förderfähigkeit von qualifizierten Weiterbildungsmaßnahmen, die Berechnung der Zuschüsse und Auszahlung der Gelder erfolgt durch die Landwirtschaftskammer.

Mehr zum Weiterbildungsstipendium und anderen Stipendien finden Sie auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung und in dem Flyer SBB 2017 Download .

u

Haben Sie Fragen?