Agrarförderung

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Förderung für Landwirtschaft und Gartenbau

Der Landwirtschaft und dem Gartenbau stehen vielfältige Länder-, Bundes- und EU-Fördermaßnahmen zur Verfügung. Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Förderprogramme und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

 

Beantragung von EU-Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

  • Für die Beantragung von EU-Direktzahlungen benötigt man die Webanwendung „Agrarförderung Niedersachsen Digital“ (ANDI) unter Agrarfoerderung Niedersachsen. Das Programm steht von März bis September eines jeden Jahres zur Verfügung, wobei der Antrag an sich nur bis zum 15. Mai unter zusätzlicher Versendung eines ausgedruckten Datenbegleitscheins gestellt werden kann. Antragsteller können alle landwirtschaftlichen, gärtnerischen und obstbaulichen Betriebe Hamburgs sein, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Beantragung von Zuwendungen aus den Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

  • Anträge zu den neu angebotenen Agrarumweltmaßnahmen können bei der Bewilligungsstelle Uelzen im Rahmen des Elektronischen Sammelantrages bis zum 15. Mai eines Jahres gestellt werden. Die bisher angebotenen Hamburger Agrarumweltmaßnahmen laufen befristet weiter, können aber nicht mehr neu beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Beantragung von Zuwendungen zum Erschwernisausgleich Pflanzenschutz (EAP)

  • Darüber hinaus gewährt Hamburg ab 2024 eine Zuwendung für den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in z.B. Naturschutzgebieten. Eine Ausgleichzahlung wird für Acker- und Dauerkulturflächen, die produktiv genutzt werden, gewährt. Die entsprechenden Förderanträge sind bis spätestens zum 30.09. für Verpflichtungszeiträume ab dem Folgejahr bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzureichen.

Beantragung investiver Agrarfördermaßnahmen (AFP)

  • Nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm werden unter Einbindung der Verbesserung des Tierschutzes und der Tierhygiene z. B. der Stallneu- oder Stallumbau gefördert. Ebenso können Investitionen hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (sog. Diversifizierung) gefördert werden, wie z. B. Hofläden. Die Anträge zur Diversifizierung können z. Z. jederzeit gestellt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Anträge zu allen anderen investiven Maßnahmen müssen zu bestimmten Fristen, die im Internet veröffentlicht werden, digital abgegeben werden. Neu in diesem Verfahren ist, dass ohne eine vorliegende Baugenehmigung, sofern diese erforderlich ist, kein Antrag gestellt werden kann. Die Möglichkeit eines Antrages auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn entfällt. Hier sind die Informationen zur Förderung der Diversifizierung und zu den anderen investiven Maßnahmen.

Beantragung von Prämien im Rahmen des Vertrags­natur­schutzes (VNS)

Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Bereit­stellung und Pflege von Ausgleichs­flächen (AGF)

Einzelbetriebliche Beratung (Klara-Maßnahme EB)

Die Landwirtschaftskammer Hamburg bietet neue (kostenpflichte) Beratungsinhalte zum Thema „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ an.

Darunter fällt die schwerpunktmäßige Beratung:

  • Zur GAP: neue Konditionalitäten (GLÖZ 1-9) und Ökoregelungen (z.B. ÖR 5: Kennarten im Grünland) oder auch die Auswahl und Nutzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus betriebswirtschaftlicher und produktionstechnischer Sicht
  • Zur Verbesserung der Artenvielfalt / Biodiversität: Erhalt der genetischen Ressourcen (wie alte Nutztierrassen); Anlage von insektenfördernden Strukturen; Arten- und Gelegeschutz von freilebenden Tieren in der Agrarlandschaft
  • Zum Ökolandbau: Optimierung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben und die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren
  • Nachhaltiger und klimaresilienter Pflanzenbau: nachhaltiger Pflanzenbau unter Berücksichtigung der Aspekte der Ökologie, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit; Digitalisierung im Pflanzenbau/Gartenbau; Grünlanderhaltung; umbruchlose/standortgerechte Pflegemaßnahmen; Umwandlung von Ackerland in Grünland

Ziel dieser Förderung ist es, durch eine gezielte Beratung die wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und – resilienz von landwirtschaftlichen Betrieben zu verbessern. Die geförderten Beratungsthemen werden einem günstigen Beratungshonorar (16Euro/Stunde) angeboten. Die Freie Hansestadt Hamburg setzt die Förderung von Beratungen mit finanziellen Mitteln der EU aus dem ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) fort.

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Haben Sie Fragen?

Zu GAP, AUKM, EAP, AFP (Landwirtschaft und Obstbau), VNS, AGF und ELER

Dr. Carola Bühler

Telefon: 040 78 12 91 22
Mobil: 0159 01991515
E-Mail: carola.buehler@lwk-hamburg.de
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Zu AFP (Gartenbau) und ELER

Sascha Gohl

Telefon: 040 78 12 91 51
Mobil: 0171 62 99 926
E-Mail:sascha.gohl@lwk-hamburg.de
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Zu GAP, AUKM, VNS, AGF und ELER

Hanna Kothenschulte

Telefon:  040 78 12 91 23
Mobil: 0159 04798720
E-Mail: hanna.kothenschulte@lwk-hamburg.de
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